Veräußerung von Immobilien: eine Definition

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Veräußerung von Immobilien: eine Definition

In der Rechtspraxis bezeichnet die Veräußerung einer Immobilie die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie auf eine dritte Person, sei es eine natürliche oder juristische Person, gegen Entgelt bei einem Verkauf oder unentgeltlich bei einer Schenkung. Mit anderen Worten: Jeder Vorgang, bei dem einem Eigentümer eine Immobilie freiwillig oder unfreiwillig entzogen wird, wird als Veräußerung betrachtet. Darüber hinaus gilt eine Immobilie als unveräußerlich, wenn sie weder veräußert noch verkauft werden kann.

Welche Arten der Immobilienveräußerung gibt es?

Man unterscheidet mehrere Situationen, in denen eine Veräußerung von Immobilien stattfinden kann:

  • Verkauf: Übertragung des Eigentums gegen eine finanzielle Gegenleistung.
  • Schenkung: Unentgeltliche Übertragung von Eigentum, häufig innerhalb der Familie.
  • Erbschaft: Automatische Übertragung der Immobilie an die Erben nach dem Tod des Eigentümers.
  • Enteignung: Veräußerung, die vom Staat oder einer öffentlichen Körperschaft zum Zweck des öffentlichen Nutzens gegen eine Entschädigung auferlegt wird.

Was sind die rechtlichen Folgen einer Veräußerung von Immobilien?

Die Veräußerung einer Immobilie führt zu einem Wechsel des offiziellen Besitzers der Immobilie. Sie setzt voraus, dass :

  • Die Unterzeichnung einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar.
  • DieEintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
  • Die Erfüllung bestimmter Steuerpflichten, wie z. B. die SchweizerGrundstücksgewinnsteuer bei einem Verkauf.

Häufig gestellte Fragen zur Veräußerung von Immobilien

Ist die Veräußerung von Immobilien immer freiwillig?

Nein. Während der Verkauf oder die Schenkung auf einer freiwilligen Entscheidung beruhen, handelt es sich bei der Enteignung um eine von der öffentlichen Hand auferlegte Veräußerung.

Ist ein Nießbrauch eine Form der Veräußerung?

Nein. Der Nießbrauch gewährt lediglich ein Recht auf vorübergehende Nutzung oder Gebrauch des Gutes, stellt jedoch keine Übertragung des Eigentums dar.

Welcher Schutz besteht im Falle einer Enteignung?

In der Schweiz muss eine Enteignung einem gemeinnützigen Zweck dienen und eine angemessene Entschädigung des Eigentümers nach sich ziehen.

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