Grundstücke in Immobilien

Lesezeit 1 minuten

Grundstücke in Immobilien

Grundstücke: Definition

Ein Grundstück ist ein unbewegliches Gut, das einem definierten Teil des Bodens entspricht. Es handelt sich um ein Grundstück, dessen Grenzen physisch (durch Grenzsteine, Zäune oder Mauern) und rechtlich durch ihre Eintragung in die Katasterpläne abgegrenzt sind. Jedes Grundstück wird durch eine eindeutige Katasternummer identifiziert, wodurch es lokalisiert und rechtlich unterschieden werden kann.

In der Praxis beschränkt sich das Grundstück nicht auf den nackten Boden: Es umfasst auch die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude, Anpflanzungen und festen Einrichtungen, sofern in einer notariellen Urkunde nichts anderes vermerkt ist. Es stellt somit eine Einheit des Grundeigentums dar, die für denImmobilienkauf, dieErbschaft oder das Baurecht von entscheidender Bedeutung ist.

Was ist der Unterschied zwischen einem Grundstück und einer Immobilie?

Obwohl die beiden Begriffe oft austauschbar verwendet werden, decken sie nicht genau die gleiche Rechtswirklichkeit ab:

  • Das Grundstück bezieht sich auf den im Kataster eingetragenen, physisch und rechtlich abgegrenzten Teil des Grundstücks.
  • Eigentum hingegen bezeichnet das Recht, das eine (natürliche oder juristische) Person an diesem Grundstück hat – mit der Möglichkeit, es zu nutzen, zu vermieten oder zu verkaufen.

So können mehrere Personen unterschiedliche Rechte an ein und demselben Grundstück haben (Nießbrauch, nacktes Eigentum, Dienstbarkeiten…).

Ähnliche Artikel entdecken

Die renommiertesten Golfplätze der Westschweiz: Panorama, Exzellenz und Lebenskunst

In der Schweiz ist Golf nicht nur ein Sport: Es ist eine sinnliche und kulturelle Erfahrung. [...]

Die schönsten Orte zum Leben in der Schweiz

Seit Jahrzehnten zieht die Schweiz mit ihrer einzigartigen Mischung aus Stabilität, Diskretion und [...]

Crans-Montana in vollem Schwung: APACH Golf Day kehrt mit FGP Swiss & Alps zurück

Zum fünften Mal in Folge war Forbes Global Properties Swiss & Alps stolz darauf, den [...]