Die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Schweiz verstehen
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Wenn eine Privatperson geradeeine Immobilie erworben hat oder ein Bauträger Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten in Angriff nimmt, wird sie für Schäden haftbar, die Dritten im Rahmen dieser Baustelle zugefügt werden. In der Schweiz wird diese Haftung durch eine spezielle Versicherung abgedeckt: die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Was ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung soll den Bauherrn – egal ob Eigentümer, zukünftiger Eigentümer oder Unternehmen – vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder immateriellen Schäden schützen, die Dritten während oder nach den Bauarbeiten zugefügt werden.
Sie greift zum Beispiel ein, wenn :
- Ein Passant wird verletzt, weil er von einem schlecht gesicherten Gerüst fällt,
- Eine Baustelle verursacht Risse im Nachbargebäude,
- Durch einen Konstruktionsfehler dringt Wasser in das Haus eines Dritten ein.
Beachte: Diese Versicherung unterscheidet sich von der klassischen Privathaftpflichtversicherung, die keine Risiken im Zusammenhang mit einer Baustelle abdeckt.
Ist die Versicherung obligatorisch?
Obwohl auf Bundesebene nicht vorgeschrieben, wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend empfohlen oder sogar gefordert:
- Von den Kantonen im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen,
- Von den Banken vor der Gewährung eines Hypothekarkredits,
- Durch Bauunternehmen oder Partnerarchitekten.
Diese Deckung ist umso wichtiger, je höher die Bausumme ist oder je dichter oder komplexer die Baustelle gelegen ist.
Welche Deckung bietet sie?
Die Versicherung übernimmt in der Regel :
- Schäden an Dritten, die durch die Arbeit verursacht werden,
- Die Kosten für die Rechtsverteidigung des Bauherrn im Falle eines Rechtsstreits,
- Schäden, die nach der Abnahme der Baustelle während eines bestimmten Zeitraums auftreten(z. B. Erdrutsche oder Stabilitätsmängel, die durch die Bauarbeiten verursacht wurden).
Für einen umfassenden Schutz wird oft empfohlen, diese Versicherung mit einer Bauwesenversicherung zu koppeln, die Schäden an der Baustelle selbst (Diebstahl, Unwetter, Baumängel) abdeckt.
Wer muss diese Versicherung abschließen?
In der Regel muss der Bauherr – d. h. der Eigentümer der Immobilie oder der Auftraggeber der Bauarbeiten – die Versicherung abschließen. Bei einem Immobilienprojekt, das einem Bauträger anvertraut wird, übernimmt häufig der Bauträger die Versicherung.
Bei FGP Swiss & Alps begleiten wir unsere Kunden in allen Phasen ihres Projekts, von der Immobiliensuche bis zur Absicherung der Baustelle. Wir empfehlen systematisch den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, um die Gelassenheit des Projekts und die Beherrschung der Risiken zu gewährleisten.
FAQ – Haftpflichtversicherung für Bauherren
Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Schweiz obligatorisch?
Nein, sie ist auf Bundesebene nicht verpflichtend. Allerdings verlangen einige Kantone, Banken oder Gemeinden sie für die Erteilung einer Baubewilligung oder die Gewährung eines Kredits. Sie wird für jedes Bau- oder Renovierungsprojekt, an dem Dritte beteiligt sind, dringend empfohlen.
Wer muss diese Versicherung abschließen: der Bauherr oder die Bauunternehmen?
Diese Versicherung muss der Bauherr selbst (Eigentümer, künftiger Käufer, Bauträger) abschließen, nicht die beauftragten Unternehmen. Sie deckt seine eigene Haftung bei Schäden ab, die Dritten entstehen.
Was genau deckt diese Versicherung ab?
Die Versicherung deckt Folgendes ab:
Personen- und Sachschäden, die Dritten zugefügt werden,
folgeschäden (Einkommensausfall, Nachbarschaftsstreitigkeiten usw.),
Rechtsverteidigungskosten im Falle einer Beschwerde oder eines Verfahrens.
Was ist der Unterschied zwischen dieser Versicherung und der Bauleistungsversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die Dritten entstehen, während die Bauleistungsversicherung Schäden an der Baustelle selbst abdeckt (Diebstahl, Brand, Baumängel…).
Kann man diese Versicherung für kleinere Renovierungsarbeiten abschließen?
Ja. Selbst bei kleineren Arbeiten kann ein Zwischenfall erhebliche Kosten verursachen. Diese Versicherung ist sinnvoll, sobald die Gefahr besteht, dass Personen oder Sachwerte in der Nachbarschaft in Mitleidenschaft gezogen werden.
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