Die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Schweiz verstehen
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Wenn eine Privatperson geradeeine Immobilie erworben hat oder ein Bauträger Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten in Angriff nimmt, wird sie für Schäden haftbar, die Dritten im Rahmen dieser Baustelle zugefügt werden. In der Schweiz wird diese Haftung durch eine spezielle Versicherung abgedeckt: die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Was ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung soll den Bauherrn – egal ob Eigentümer, zukünftiger Eigentümer oder Unternehmen – vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder immateriellen Schäden schützen, die Dritten während oder nach den Bauarbeiten zugefügt werden.
Sie greift zum Beispiel ein, wenn :
- Ein Passant wird verletzt, weil er von einem schlecht gesicherten Gerüst fällt,
- Eine Baustelle verursacht Risse im Nachbargebäude,
- Durch einen Konstruktionsfehler dringt Wasser in das Haus eines Dritten ein.
Beachte: Diese Versicherung unterscheidet sich von der klassischen Privathaftpflichtversicherung, die keine Risiken im Zusammenhang mit einer Baustelle abdeckt.
Ist die Versicherung obligatorisch?
Obwohl auf Bundesebene nicht vorgeschrieben, wird die Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend empfohlen oder sogar gefordert:
- Von den Kantonen im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen,
- Von den Banken vor der Gewährung eines Hypothekarkredits,
- Durch Bauunternehmen oder Partnerarchitekten.
Diese Deckung ist umso wichtiger, je höher die Bausumme ist oder je dichter oder komplexer die Baustelle gelegen ist.
Welche Deckung bietet sie?
Die Versicherung übernimmt in der Regel :
- Schäden an Dritten, die durch die Arbeit verursacht werden,
- Die Kosten für die Rechtsverteidigung des Bauherrn im Falle eines Rechtsstreits,
- Schäden, die nach der Abnahme der Baustelle während eines bestimmten Zeitraums auftreten(z. B. Erdrutsche oder Stabilitätsmängel, die durch die Bauarbeiten verursacht wurden).
Für einen umfassenden Schutz wird oft empfohlen, diese Versicherung mit einer Bauwesenversicherung zu koppeln, die Schäden an der Baustelle selbst (Diebstahl, Unwetter, Baumängel) abdeckt.
Wer muss diese Versicherung abschließen?
In der Regel muss der Bauherr – d. h. der Eigentümer der Immobilie oder der Auftraggeber der Bauarbeiten – die Versicherung abschließen. Bei einem Immobilienprojekt, das einem Bauträger anvertraut wird, übernimmt häufig der Bauträger die Versicherung.
Bei FGP Swiss & Alps begleiten wir unsere Kunden in allen Phasen ihres Projekts, von der Immobiliensuche bis zur Absicherung der Baustelle. Wir empfehlen systematisch den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, um die Gelassenheit des Projekts und die Beherrschung der Risiken zu gewährleisten.
FAQ – Haftpflichtversicherung für Bauherren
L’assurance responsabilité civile du maître d’ouvrage est-elle obligatoire en Suisse ?
Non, elle n’est pas obligatoire au niveau fédéral. Toutefois, certains cantons, banques ou municipalités l’exigent pour obtenir un permis de construire ou un crédit. Elle est fortement recommandée pour tout projet de construction ou de rénovation impliquant des tiers.
Qui doit souscrire cette assurance : le maître d’ouvrage ou les entreprises ?
C’est le maître d’ouvrage lui-même (propriétaire, futur acquéreur, promoteur) qui doit souscrire cette assurance, et non les entreprises mandatées. Elle couvre sa propre responsabilité en cas de dommages causés à des tiers.
Que couvre exactement cette assurance ?
L’assurance couvre :
Les dommages corporels et matériels causés aux tiers,
Les préjudices immatériels consécutifs (perte de revenus, troubles de voisinage…),
Les frais juridiques de défense en cas de réclamation ou procédure.
Quelle est la différence entre cette assurance et l’assurance travaux de construction ?
L’assurance responsabilité civile du maître d’ouvrage protège contre les dommages causés à des tiers, tandis que l’assurance travaux de construction couvre les dommages subis par le chantier lui-même (vol, incendie, malfaçon…).
Peut-on souscrire cette assurance pour des petits travaux de rénovation ?
Oui. Même pour des travaux de faible ampleur, un incident peut entraîner des coûts importants. Cette assurance est utile dès qu’il existe un risque d’impact sur des personnes ou des biens voisins.
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