Gebäudeversicherung
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In der Schweiz wird ein Gebäude von den Versicherern als jede Konstruktion definiert, die durch menschliches Eingreifen entstanden ist. Diese Immobilien sind verschiedenen Gefahren ausgesetzt, die in der Regel durch spezielle Versicherungen abgedeckt sind.
Die wichtigsten vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen
Gebäudeversicherungen übernehmen Schäden im Zusammenhang mit :
- das Feuer,
- Infiltrationen oder Wasserschäden,
- den Flug,
- den Glasbruch.
Der Sonderfall der Feuerversicherung
In der Mehrheit der Schweizer Kantone ist die Feuerdeckung durch eine kantonale Pflichtversicherung geregelt. Dies ist insbesondere im Kanton Waadt der Fall, wo die Kantonale Versicherungsanstalt (ECA) das Monopol für die Versicherung von Gebäuden gegen Feuer und Naturereignisse besitzt.
Nur wenige Kantone – darunter Tessin, Genf, Wallis und Appenzell-Innerrhoden – überlassen es den Hausbesitzern, ob sie eine Feuerversicherung abschließen wollen oder nicht, gegebenenfalls bei einer privaten Organisation.
Private Versicherung für andere Risiken
Andere Schäden (Diebstahl, Glasbruch, Wasserschäden) können über Verträge bei privaten Versicherern abgedeckt werden, unabhängig von der geltenden kantonalen Regelung.
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