Notariatsgebühren in der Schweiz nach den Kantonen Waadt, Freiburg, Genf, Neuenburg und Wallis

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Definition der Notargebühren in der Schweiz

Der Begriff “Notargebühren” im Immobilienbereich wird häufig missverstanden, da er sich nicht auf die Vergütung des Notars beschränkt. Zu diesen Kosten gehören die Eintragungsgebühren (droits de mutation), die Grundbuchgebühren und die Notargebühren, die im Allgemeinen weniger als 1 % des Immobilienwerts ausmachen.

Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Wert der Transaktion, wobei eine gleitende Skala je nach dem Preis der Immobilie gilt. Bei den Gebühren handelt es sich hingegen um zusätzliche Zahlungen, die von Fall zu Fall variieren.

Bei einem Kaufvertrag belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 4 % des Immobilienpreises. Darin enthalten sind die Übertragungsgebühren (auch Eintragungsgebühren genannt), die Eintragung ins Grundbuch und die Notargebühren.

Bei einer Hypothekenurkunde betragen die Gebühren im Allgemeinen 2,5 % des Hypothekenbetrags. Sie umfassen dieselben Komponenten.

Gut zu wissen: Der Notar ist persönlich für die Zahlung der Eintragungs- und Grundbuchgebühren verantwortlich. Eine Ermäßigung, die so genannte “Casatax”, kann auf die Eintragungsgebühren angewandt werden, wenn ein Immobilienkauf einen bestimmten Preis nicht überschreitet, der je nach Kanton variiert. Diese Preisgrenze wird jedes Jahr neu festgesetzt.

Notargebühren: Wie setzen sie sich zusammen?

Die Notariatsgebühren in der Schweiz umfassen Folgendes:

Übertragung von Aufgaben

Diese Gebühren, die je nach Kanton auch als Eintragungsgebühren oder Grunderwerbssteuer bezeichnet werden, werden beim Kauf einer Immobilie erhoben. Sie machen den grössten Teil der Notariatsgebühren aus und sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Grundbuchgebühren

Das Grundbuchamt, das Informationen über Immobilien dokumentiert, erhebt eine Gebühr für die Eintragung eines neuen Eigentümers und macht die Immobilie damit offiziell.

Gebühren für die öffentliche Urkunde

In den französischsprachigen Kantonen wird diese Urkunde vor einem Notar unterzeichnet. Die Bezüge, einschließlich der Gebühren, stellen die Vergütung des Notars für seine Arbeit dar, die durch das kantonale Notariatsgesetz festgelegt wird.

Kosten für die Aufnahme einer Hypothek auf eine Immobilie

Wenn Sie mit einem Kredit kaufen, dient die Immobilie als Sicherheit für die Bank. Die Erstellung des cédule hypothécaire, des Dokuments, das diese Sicherheit darstellt, ist mit Kosten verbunden.

Auszahlungen

Dabei handelt es sich um Nebenkosten wie Porto, Material, Grundbuchauszüge usw., die je nach Komplexität des Falles variieren.

Gebühren

Sie werden vom Notar in Rechnung gestellt und hängen von der Art und Komplexität des Falles ab.

Gut zu wissen: Diese Gebühren sind von Notar zu Notar leicht unterschiedlich und werden in den Rechnungen aufgeführt, die der Notar für jede Transaktion verschickt.

Wie hoch sind die Notariatskosten für Immobilienkäufe in den Kantonen Waadt, Freiburg, Neuenburg und Wallis?

Um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in den Kantonen Waadt, Freiburg, Neuenburg und Wallis zu formalisieren, ist es unerlässlich, die Dienste eines akkreditierten Notars in Anspruch zu nehmen. Dieser wichtige Schritt beinhaltet die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die mit Notargebühren verbunden ist.

Diese Gebühren, die je nach Kanton, in dem sich die Immobilie (Haus oder Wohnung) befindet, unterschiedlich hoch sind, sind von den Beteiligten zu zahlen und werden über den Notar abgerechnet. Es ist daher wichtig, die konkrete Höhe der Notargebühren in jedem dieser Kantone für eine Immobilientransaktion zu kennen.

Notariatsgebühren in verschiedenen Schweizer Kantonen

Wie hoch sind die Notariatskosten für eine Immobilientransaktion im Kanton Waadt?

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Kanton Waadt spielt der Notar eine entscheidende Rolle bei der Beurkundung der Transaktion durch die Unterzeichnung eines Kaufvertrags. Dabei müssen die beteiligten Parteien verschiedene Gebühren, Steuern und Abgaben entrichten.

Die gesamten Notariatsgebühren im Kanton Waadt belaufen sich auf rund 3,8 % des Preises einer Immobilientransaktion. Nachfolgend finden Sie die Einzelheiten zu diesen Gebühren, die vom Käufer zu zahlen sind und vom Notar verwaltet werden:

Eintragungsgebühren (Überweisungsgebühren) im Kanton Waadt

Für die Eintragung der Transaktion beim Grundbuchamt beträgt die Übertragungsgebühr 3,3 % des Transaktionspreises.

Grundbuchgebühren

Die Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt betragen 0,3 % des Immobilienpreises.

Notariatsgebühren im Kanton Waadt

Die Notargebühren betragen 0,2 % des Wertes des Immobiliengeschäfts.

Wer ist im Kanton Waadt für die Bezahlung der Notariatsgebühren zuständig?

Diese Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers.

Wie hoch sind die Notariatskosten für ein Immobiliengeschäft im Kanton Wallis?

Die Notariatsgebühren im Kanton Wallis machen rund 3 % des Kaufpreises einer Immobilie aus. Dieser Prozentsatz umfasst die Eintragungsgebühren (Mutationsrechte), die Grundbuchgebühren und die Notariatsgebühren. Nachfolgend finden Sie die Einzelheiten zu diesen Gebühren, die vom Käufer zu zahlen sind und vom Notar verwaltet werden:

Eintragungsgebühren (Ummeldegebühren) im Kanton Wallis

Für die Eintragung der Transaktion im Grundbuchamt fallen Übertragungsgebühren in Höhe von etwa 1,5 % des Kaufpreises der Immobilie an.

Grundbuchgebühren

Die Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt betragen etwa 0,2 % des Kaufpreises der Immobilie.

Notariatsgebühren im Kanton Wallis

Die Notargebühren belaufen sich auf etwa 0,6 % des Wertes der Immobilientransaktion.

Aufschlüsselung der Notariatsgebühren im Kanton Wallis

Diese Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers.

Wie hoch sind die Notariatsgebühren für ein Immobiliengeschäft im Kanton Freiburg?

Beim Kauf einer Immobilie im Kanton Freiburg muss der Käufer Notargebühren bezahlen, deren Höhe von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Hier finden Sie die Details zu den Notargebühren im Kanton Freiburg, die über den Notar zu zahlen sind:

Eintragungsgebühren (Überweisungsgebühren) im Kanton Fribourg

Für die Eintragung in das Grundbuch beträgt die Grunderwerbssteuer 3 % des Kaufpreises der Immobilie.

Grundbuchgebühren

Die Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt betragen 0,3 % des Kaufpreises der Immobilie.

Notariatsgebühren im Kanton Fribourg

Die Notariatsgebühren in Freiburg werden anders berechnet als im Kanton Waadt. Hier finden Sie die Details zu den Gebühren des Notars für seine Dienstleistungen in Freiburg:

Bis zu 5’000 CHF: 150 CHF

Auf den Anteil zwischen CHF 5’000 und CHF 20’000: 70%.

Auf den Anteil zwischen CHF 20’000 und CHF 100’000: 5%.

Auf den Anteil zwischen CHF 100’000 und CHF 1’000’000: 3%.

Auf den Anteil zwischen CHF 1’000’000 und CHF 2’000’000: 2%.

Auf den Anteil zwischen CHF 2’000’000 und CHF 5’000’000: 1%.

Auf dem Teil, der 5.000.000 CHF übersteigt: 0,5%.

Der Höchstbetrag liegt bei 10.000 Franken.

Wie verteilen sich die Notariatsgebühren im Kanton Freiburg?

Diese Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers.

Wie hoch sind die Notargebühren für eine Immobilientransaktion im Kanton Neuenburg?

Die Notargebühren im Kanton Neuenburg, die zu den höchsten in der Westschweiz zählen, umfassen die Eintragungsgebühren (Mutationsrechte), die Grundbuchgebühren und die Honorare des Notars. Nachstehend finden Sie die Einzelheiten zu diesen Gebühren, die vom Käufer zu zahlen sind und vom Notar verwaltet werden:

Eintragungsgebühren (Überweisungsgebühren) im Kanton Neuchâtel

Die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,3 % des Kaufpreises der Immobilie wird bei der Eintragung der Transaktion in das Grundbuch fällig.

Grundbuchgebühren

Die Eintragungsgebühren beim Grundbuchamt betragen 0,3 % des Kaufpreises der Immobilie.

Notariatsgebühren im Kanton Neuenburg

Die Notargebühren betragen 0,5 % des Wertes des Immobiliengeschäfts.

Aufschlüsselung der Notariatsgebühren im Kanton Neuenburg

Diese Kosten gehen in der Regel zu Lasten des Käufers.

Notariatsgebühren im Kanton Genf

Eintragungsgebühren (Ummeldegebühren) im Kanton Genf

Die Überweisungsgebühren betragen im Kanton Genf 3 % und werden vom Notar an den Staat abgeführt.

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